Ingenieurbüro für Geothermie Consulting

Fördermöglichkeiten durch Bund und Länder

Die Nutzung der Erdwärme als regenerative Energie wird durch verschiedene Programme von Bund- und Ländern gefördert.


Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Fördermittel

Eigenheimzulagengesetz: Mögliche Zusatzförderung für den Einbau bestimmter energiesparender Anlagen (z.B. Wärmepumpen, Solar- oder Wärmerückgewinnungsanlagen).

● Neue Bundesländer: Investitionszulagengesetz für Modernisierungen in Mietshäusern und Eigenheimen, die vor dem 01.01.1991 fertig gestellt wurden.

● Steuerliche Abschreibung: Besitzer von Mietshäusern können die Kosten für Modernisierung sofort komplett steuerlich abschreiben.

● ERP Umweltdarlehen: ERP-Energiesparprogramm, zinsverbilligte Darlehen für private gewerbliche Unternehmen.

● Errichtung von KfW-Energiesparhäusern: Zinsgünstige Darlehen, wenn Jahres-Primärenergiebedarf nicht mehr als 60 bzw. 40 kWh je m2 Gebäudenutzfläche beträgt (im Paket mit weiteren Maßnahmen).

● KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm: Zinsgünstige Darlehen, wenn Wohngebäude vor 1979 fertig gestellt wurde und eine CO2-Einsparung von mindestens 40 kg/m2 Wohnfläche und Jahr erreicht wird. Gegebenenfalls in Kombination mit weiteren Maßnahmen (muss von einem als Energieberater zugelassenen Ingenieur oder einem Bauvorlageberechtigten nachgewiesen werden).

● Bayerisches Programm zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien: Bei bestehenden Gebäuden Zuschuß von 150 Euro/kW installierter Heiznennleistung (nicht für gewerblich oder freiberuflich genutzte Objekte). Programm ist mit BAFA-Programm "Förderung erneuerbarer Energien" kombinierbar.



Link zur KFW Fördermitteldatenbank

Öffentliche Förderungen zu Energieeinsparmaßnahmen