Fördermöglichkeiten durch Bund und Länder
Die Nutzung der Erdwärme als regenerative Energie wird durch verschiedene
Programme von Bund- und Ländern gefördert.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Fördermittel
● Eigenheimzulagengesetz: Mögliche Zusatzförderung für den Einbau bestimmter
energiesparender Anlagen (z.B. Wärmepumpen, Solar- oder
Wärmerückgewinnungsanlagen).
● Neue Bundesländer: Investitionszulagengesetz für Modernisierungen in
Mietshäusern und Eigenheimen, die vor dem 01.01.1991 fertig gestellt wurden.
● Steuerliche Abschreibung: Besitzer von Mietshäusern können die Kosten für
Modernisierung sofort komplett steuerlich abschreiben.
● ERP Umweltdarlehen: ERP-Energiesparprogramm, zinsverbilligte Darlehen für
private gewerbliche Unternehmen.
● Errichtung von KfW-Energiesparhäusern: Zinsgünstige Darlehen, wenn
Jahres-Primärenergiebedarf nicht mehr als 60 bzw. 40 kWh je m2
Gebäudenutzfläche beträgt (im Paket mit weiteren Maßnahmen).
● KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm: Zinsgünstige Darlehen, wenn Wohngebäude
vor 1979 fertig gestellt wurde und eine CO2-Einsparung von mindestens 40 kg/m2
Wohnfläche und Jahr erreicht wird. Gegebenenfalls in Kombination mit weiteren Maßnahmen
(muss von einem als Energieberater zugelassenen Ingenieur oder einem
Bauvorlageberechtigten nachgewiesen werden).
● Bayerisches Programm zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien: Bei
bestehenden Gebäuden Zuschuß von 150 Euro/kW installierter Heiznennleistung
(nicht für gewerblich oder freiberuflich genutzte Objekte). Programm ist mit
BAFA-Programm "Förderung erneuerbarer Energien" kombinierbar.